Elektrische Anlagen altern – Isolierungen werden spröde, Klemmen lösen sich, Geräte werden überlastet. Ein großer Teil aller Wohnungsbrände geht auf Elektrizität zurück. Der E-CHECK ist die anerkannte Prüfung der Innung, mit der wir den Zustand Ihrer Anlage messen, dokumentieren und Mängel benennen, bevor sie gefährlich werden.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe ist die regelmäßige Prüfung außerdem Pflicht: Betreiberverantwortung, DGUV Vorschrift 3 und Versicherungsbedingungen verlangen den Nachweis. Wir übernehmen Prüfung, Protokollierung und Terminüberwachung – Sie werden von uns an die nächste Prüfung erinnert.
E-CHECK für Wohnung, Haus und Betrieb
Wir prüfen Ihre gesamte Elektroinstallation nach DIN VDE 0100-600 und 0105-100: Sichtprüfung, Messung von Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Auslösezeiten der Fehlerstromschutzschalter. Sie erhalten ein Prüfprotokoll, eine Mängelliste mit Priorisierung und die E-CHECK-Plakette.
Rauchwarnmelder: Montage und Wartung
In Hessen sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren Pflicht. Wir montieren normgerecht nach DIN 14676, übernehmen die jährliche Funktionsprüfung und dokumentieren jede Wohnung nachvollziehbar – ideal für Hausverwaltungen mit vielen Einheiten.
Sicherheits- und Notbeleuchtung
Flucht- und Rettungswege müssen auch bei Stromausfall erkennbar bleiben. Wir planen, installieren und warten Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterie- oder Zentralbatteriesystemen und führen die vorgeschriebenen Funktions- und Betriebsdauerprüfungen durch – inklusive Prüfbuch.
Einbruch-, Brandmelde- und Videotechnik
Vom Bewegungsmelder bis zur vernetzten Alarmanlage: Wir sichern Wohnhäuser, Praxen und Gewerbeobjekte ab und beraten ehrlich darüber, welche Technik in Ihrer Situation wirklich hilft. Videoüberwachung planen wir datenschutzkonform – mit Blick darauf, welche Bereiche überhaupt erfasst werden dürfen.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein E-CHECK gemacht werden?
Für private Wohnimmobilien empfehlen wir alle vier Jahre, für vermietete Objekte alle fünf Jahre bzw. bei jedem Mieterwechsel. Gewerbliche Anlagen haben je nach Nutzung kürzere Fristen.
Bringt der E-CHECK etwas bei der Versicherung?
Ja. Im Schadensfall ist das Prüfprotokoll ein Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Manche Versicherer gewähren zudem Nachlässe.
Wer haftet für Rauchmelder in Mietwohnungen?
Der Eigentümer ist für Einbau und in Hessen grundsätzlich auch für die Betriebsbereitschaft verantwortlich. Mit unserem Wartungsvertrag ist das dokumentiert erledigt.
